Gegen mein GewissenNiemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.(Artikel 4 Absatz 3 des Deutschen Grundgesetzes) Keine 10 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg begriff sich die Bundesrepublik Deutschland wieder als militrische Kraft. Die 1956 neugegrndete Bundeswehr verpflichtete Generationen junger Mnner zum Dienst an der Waffe. Das Grundgesetz sah vor, dass man aufgrund von Gewissensnten den Wehrdienst verweigern konnte, aber noch zu
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